Sitzung am 17.02.2009
Aus dem Fachbeirat In seiner jüngsten Sitzung erörterte der Fachbeirat unter anderem die Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft auf die Werke. Für die Praxis bedeutend sind
insbesondere neue Anforderungen an den Nachweis der Wirtschaftlichkeit im Bereich der Abwasserbeseitigung.
Zukünftig ist mit jedem Förderantrag eine dynamische Kostenvergleichsrechnung gemäß LAWA-Leitlinie (KVR) beizufügen. Diese soll belegen, dass - im Rahmen der wasserwirtschaftlichen und sonstigen umweltrelevanten Anforderungen - aus mehreren Alternativen die kosteneffizienteste Lösung gewählt wurde. Ohne diesen Nachweis ist keine Förderung möglich.
Zudem soll das gesamte Antrags- und Nachweisverfahren ab 2010 komplett auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden. Dazu wird bis zum Herbst 2009 eine entsprechende Internetplattform programmiert. Das MUFV beabsichtigt, zu gegebener Zeit entsprechende Schulungen anzubieten.
Des Weiteren befasste sich der Fachbeirat mit dem weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Bis zum 22. Juni läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwürfe der Wasserwirtschaftsverwaltung für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Dort werden allerdings keine konkreten Einzelmaßnahmen benannt, sondern lediglich Maßnahmengruppen und Fallzahlen, jeweils bezogen auf die Bearbeitungsgebiete Oberrhein, Mittelrhein, Mosel-Saar und Niederrhein (Sieg).
Der Fachbeirat beschließt, die Stellungnahme in seiner Arbeitsgruppe Abwasser vorzuberaten. Ferner wird den Werken empfohlen, die Anfang 2008 in den sog. bilateralen Fachgesprächen besprochenen Einzelmaßnahmen nochmals mit den Regionalstellen abzugleichen.