Sitzung am 17.06.2009
Aktuell aus dem FachbeiratEin Schwerpunkt der Juni-Sitzung des Fachbeirats war die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Aus Sicht des Fachbeirats hat sich das Verfahren zur Erstellung des Maßnahmenprogramms bisher grundsätzlich bewährt, insbesondere der Ansatz der bilateralen Fachgespräche. Allerdings gibt es auch Verunsicherung wegen der im Raum stehenden „Fallzahlen“ für Maßnahmen und der Kostenschätzungen, die bisher nicht auf den Einzelfall herunter gebrochen sind. Daher wird an die Wasserwirtschaftsverwaltung appelliert, auch im weiteren Umsetzungsverfahren die frühe und enge Abstimmung mit den Maßnahmenträgern vorzunehmen. Weiterhin wird appelliert, nicht nur Maßnahmen bei den Kläranlagen als Punkteinleiter vorzusehen; vielmehr müsse immer dann, wenn die Reduktion bei den diffusen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft kosteneffizienter sei , auch dort vorrangig angesetzt werden. Der GStB hat eine dementsprechende Stellungnahme abgegeben.
Weiterhin erörterte der Fachbeirat über die Konsequenzen der Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Wasserhausanschlüsse sowie für Einmalige Beiträge bzw. Baukostenzuschüsse. Es ist festzustellen, dass noch einige Rechtsfragen im Detail offen sind. Wegen der umsatzsteuerlichen Fragen fordert der Fachbeirat eine landeseinheitliche Handhabung durch die Finanzämter. Die Geschäftsstelle wird sich dementsprechend einsetzen.
Einen größeren Raum nahm auch die Beratung über die möglichen Konsequenzen einer aktuellen OVG-Entscheidung zum Beitragsrecht für Niederschlagswasser ein, die derzeit für Verunsicherung sorgt (6 A 1160/08.OVG). Das OVG selbst hat allerdings in der Presse und ungewöhnlich „freimütig“ die Trag- und Reichweite der eigenen Entscheidung relativiert. Daher besteht Konsens, vor einer abschließenden Bewertung erst einmal die fünf noch ausstehenden Entscheidungen, die den gleichen Straßenzug betreffen abzuwarten.