Sitzung am 30.09.2009

Sitzung am 30.09.2009

Aktuell aus dem FachbeiratEnde September kam der Fachbeirat „Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen Rheinland-Pfalz“ zu seiner konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl zusammen. Zuvor hatten die Werkleiterinnen und Werkleiter die Vertreter im Fachbeirat für ihre jeweilige Kreisgruppe neu benannt bzw. erneut bestätigt. Nach der Wahl der beiden Vorsitzenden bestätigte der Fachbeirat auch die Benennungen für seine Arbeitsgruppen. Es gibt nunmehr fünf Arbeitsgruppen, nämlich Entgelte/Kalkulationen, Abwasser, Wasserversorgung, Bäderbetriebe sowie Fortbildung.

Im fachlichen Teil der Sitzung informierte sich der Fachbeirat unter anderem über das neue elektronische Abfallnachweisverfahren, das ab 1.4.2010 in Kraft tritt. Herr Kores von der SAM GmbH (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz) stellte das Verfahren vor. Es betrifft die so genannten nachweispflichtigen gefährlichen Abfälle. Im Bereich der Werke ist das vor allem pech- oder teerhaltiger Straßenaufbruch, der bei fast jeder Leitungsverlegung anfällt. Die bisherigen Formulare in Papierform (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine) werden ab April 2010 ersetzt durch eine rein digitale Nachweisführung. Dazu haben die Länder eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform auf Internetbasis mit einer zentralen Koordinierungsstelle eingerichtet. Zudem ist spätestens ab 1.2.2011 nur noch die qualifizierte elektronische Signatur (Signaturkarte) zulässig und die händische Unterschrift entfällt. Dadurch und wegen des Umstellungsaufwands werden auf jeden Fall zusätzliche Kosten auf die Abfallerzeuger, also auch die Gemeinden zukommen. Einsparungen werden insbesondere bei den Entsorgungsunternehmen und Abfallbehörden erwartet.

Wie die Diskussion zeigte, sind für die kommunale Praxis noch einige Umsetzungsfragen zu klären - beispielsweise, ob für Straßenaufbruch der Ortsgemeinden tatsächlich der Ortsbürgermeister (oder sein Vertreter) elektronisch signieren muss oder ob die Signatur der Verbandsgemeindeverwaltung genügt. Die SAM beabsichtigt, noch in diesem Jahr Informationsveranstaltungen für den kommunalen Bereich anzubieten. Bis dahin sollen die noch offenen Fragen geklärt sein.

Weitere Beratungspunkte waren u.a. die Folgerungen aus aktueller Rechtsprechung im Beitragsrecht, die Rückabwicklung der Umsatzsteuer Wasserhausanschlüsse sowie die Festlegung von Datenformaten für den Austausch von wasserwirtschaftlicher Geodaten zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung und den kommunalen Verwaltungen bzw. Werken.