Sitzung am 08.12.2010

Sitzung am 08.12.2010

Aktuell aus dem FachbeiratAuf Einladung der Fa. Saint-Gobain PAM Deutschland (früher: Hallberger Hütte) in fand die diesjährige Jahresabschlusssitzung des Fachbeirats in Saarbrücken statt. In diesem Rahmen hatte der Fachbeirat auch Gelegenheit, die neuen Produktlinien der Firma kennenzulernen, unter anderem das blutop-Gussrohr, das um mehr als die Hälfte leichter ist als die bisherigen Standardrohre. Die vereinbarte Werksbesichtigung konnte wegen bereits begonnenen Umbauarbeiten leider nicht stattfinden.

In der Sitzung selbst stand die aktuelle Fragestellung im Vordergrund, wie der nach HGB zu erstellende Jahresabschluss der kommunalen Eigenbetriebe und Unternehmen in die nach § 109 GemO zu erstellende Gesamtbilanz des Einrichtungsträgers zu integrieren ist. Hierzu referierte WP Harald Breitenbach von der Mittelrheinischen Treuhand in Koblenz. Wegen unterschiedlicher Vorgaben, insbesondere über die Abschreibung und die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen, sind die Abschlüsse der Werke nicht vollständig kompatibel mit denen nach Kommunaler Doppik. Angesichts der reinen Informationsfunktion der Gesamtbilanz dürfte es aus Sicht des Fachbeirats aber vertretbar sein, die Daten aus dem handelsrechtlichen Abschluss ohne weitere Anpassung in den Gesamtabschluss zu übernehmen. Die Alternative wäre nämlich, bei den Werken parallel zusätzlich einen doppischen Jahresabschluss zu erstellen. Das hält der Fachbeirat für unverhältnismäßig und spricht sich für eine pragmatische Lösung aus, wie sie bereits in Hessen besteht. Dort wird in einer Verordnung geregelt, dass etwaige Unterschiede in den Vorschriften über die Erstellung der einzelnen Jahresabschlüsse als unerheblich gelten. Der GStB wird sich nun gegenüber dem ISM für eine dementsprechende Regelung einsetzen.

Weitere Themen der Sitzung waren u.a. die aktuellen Entwicklungen beim benchmarking (Wasserpreismodul, siehe voriges Heft), die Eigenüberwachung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen für gewerbliche Abwässer sowie neuere Rechtsprechung zum KAG.