Sitzung am 06.12.2011
Aktuell aus dem Fachbeirat
In seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres befasste sich der Fachbeirat unter anderem mit Fragen der finanziellen Förderung von Abwasseranlagen. Dabei ging es zum einen um die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Maßnahmen der erstmaligen Herstellung vor dem Hintergrund, dass die Erstausstattung im Lande nahezu vollständig abgeschlossen ist. Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Weiterentwicklung der Förderung von dezentralen Systemen in Form sog. Kleinkläranlagen stellte der Fachbeirat klar, dass die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung durch ein zentrales System (d.h. Anschluss an einen Flächenkanalisation) erfolge oder dezentrale Lösungen geschaffen werden, weiterhin und uneingeschränkt im gemeindlichen Ermessen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe verbleiben müsse. Dabei sei selbstverständlich die Kostenbelastung des Anschlussnehmers mit zu beachten. Vielfache Erfahrung zeige aber, dass auch der Betrieb von Kleinkläranlagen durch die Gemeinde sehr kostengünstig für den Anschlussnehmer gestaltet werden könne.
Einen großen Raum nahmen die Beratungen über die Folgerungen aus einem Urteil des BVerwG zur Reinigung von Sinkkästen ein. Das Gericht hatte festgestellt, dass diese Aufga-be dem Regime der Abwasserbeseitigung unterliege. Zu beachten ist aber der ausdrückliche Verweis des BVerwG auf das Landesrecht, was für Rheinland-Pfalz zu einer differenzierten Betrachtung führt. Hier gehören nämlich die Straßeneinläufe einschließlich der Zuleitungen zum Straßenkanal nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen. Entsprechend ist das in dem GStB-Muster des Vertrags über die Mitbenutzung der Straßen und die Straßenentwässerung geregelt Sie sind – analog zu den privaten Grundstücksentwässerungslagen – daher dem Straßenbaulastträger zugeordnet und insoweit von diesem zu unterhalten, und zwar als Abwasseranlagen gemäß den fachlichen Anforderungen des Abwasserrechts im Wasser-haushaltsgesetz (vgl. hierzu GStB-Nachricht 0236/2011).
Weitere Themen waren u.a. anstehende Änderung des Landeswassergesetzes, die beab-sichtigten Änderung im GWB über die Markt- und Preiskontrolle von Wasserver-sorgungsunternehmen sowie das neue Wasserentnahmeentgelt und seine Auswirkungen auf die Werke bzw. die Wasserpreise.