Sitzung am 27.04.2012
Aktuell aus dem FachbeiratFür die Werke wird es immer schwieriger, geeignete Mitarbeiter mit den notwendigen fachlichen Qualifikationen zu finden, insbesondere im technischen Bereich. Daher informierte sich der Fachbeirat in seiner Sitzung Ende März über die Internet-Stellenbörse interamt.de, die von einem Tochterunternehmen der Telekom betrieben wird. Über einen Rahmenvertrag mit der KommWIS können alle rheinland-pfälzischen Kommunen diese Stellenbörse kostenfrei nutzen. In dem System kann man Stellenangebote einstellen und verwalten sowie gezielt nach geeigneten Kandidaten suchen; Stellensuchende können ihre Bewerbungen online einstellen bzw. sich online bewerben. Das gesamte Bewerbungsverfahren kann online abgewickelt werden.
Darüber hinaus sind nach Auffassung des Fachbeirats vor allem die tariflichen Rahmenbedingungen maßgeblich dafür, dass gut qualifizierte Bewerber meist Angebote im privatwirtschaftlichen Bereich vorziehen. Im TvöD, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, fehlt es an den notwendigen Einstufungskriterien bzw. die vorhandenen stammen noch den 70er Jahren. Der für solche Tätigkeiten eigens geschaffene Tarifvertrag TVV, der eine höhere Einstufung ermöglicht, wurde in den meisten gemeindlichen Verwaltungen jedoch nicht eingeführt. Hier besteht nach einhelliger Auffassung der Werkleiter dringender Handlungsbedarf, um mittelfristig einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sicherstellen zu können.
Ein weiteres Thema war die Rahmenvereinbarung mit dem Landesbetrieb Mobilität über die Abwicklung gemeinsamer Baumaßnahmen (Straße / Kanal- bzw. Wasserleitungen). Der LBM möchte die von den Werken an ihn zu zahlenden Pauschalen um 23% erhöhen. Über diese Pauschale erstatten die Werke dem LBM die ersparten Aufwendungen für die Wiederherstellung der Straße. Der Fachbeirat hält eine solche drastische Erhöhung allerdings für weit überzogen, da – zumindest in Rheinland-Pfalz – die Kosten für die Baumaßnahmen seit 2004 nicht in dieser Höhe angestiegen seien.
Beraten wurden auch die möglichen Folgen einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Umsatzsteuerpflichten kommunaler Leistungen. Im Bereich der Werke betrifft dies insbesondere die Übernahme der Durchführung von Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung von einer Gemeinde, eines Zweckverbands oder einer AöR für eine andere Gemeinde. Sollte nach der BFH-Entscheidung dort die Umsatzsteuerpflicht bestehen, würde sich dies äußerst nachteilig auf die interkommunale Kooperation auswirken. Der GStB hat sich bereits an das hiesige Finanzministerium gewandt mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass das Umsatzsteuerrecht kommunale Kooperationsmodelle keinesfalls benachteiligen oder gar konterkarieren darf.
Im Übrigen hat sich der Fachbeirat über die vorgesehenen Änderungen im Bereich der wasserwirtschaftlichen Förderung und über den aktuellen Sachstand beim Wassercent sowie beim Projekt benchmarking informiert.