Sitzung am 10.12.2013
Aktuell aus dem Fachbeirat
Für die zweite Bewirtschaftungsperiode gemäß Wasserrahmenrichtlinie WRRL (2015 bis 2021) werden im nächsten Jahr die Plan- und Programmentwürfe erstellt. Dies war Anlass für den Fachbeirat, die Wasserwirtschaftsabteilung im Umweltministerium zur Dezember-Sitzung einzuladen. Dort informierte Herr Jung über die notwendigen Planungen und Maßnahmen im Hinblick im Bereich der Kläranlagen. Prioritäres Ziel sei die weitere Reduktion der Phosphateinträge. In weit über der Hälfte der rheinland-pfälzischen Gewässer sei der Zielwert gemäß WRRL von 0,1 mg/l P noch nicht erreicht. Daher bestehe Handlungsbedarf, der je nach Einzelfall eine Kläranlage und/oder die diffusen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft betreffe. Im Hinblick auf die Kosteneffizienz sollen Maßnahmen vorrangig an den Gewässern ergriffen werden, die nur wenig unter dem o.g. Zielwert liegen und diese mit relativ geringem Aufwand erreicht werden können.
Angesichts der vielen Gewässer, an denen vordringlich Maßnahmen in der Landwirtschaft erforderlich seien, bittet der Fachbeirat die Wasserwirtschaftsverwaltung darum, sich auch mit allem Nachdruck auch für die Reduktion dieser diffusen Stoffeinträge einzusetzen, vor al-lem dort, wo die P-Belastung aus den Kläranlagen untergeordneter Bedeutung sei.
Der Fachbeirat begrüßt es, dass die Wasserwirtschaftsverwaltung - wie bereits 2008 - die Planung der Maßnahmen erneut mit den kommunalen Abwasserbetrieben abstimmen wird Diese bilateralen Fachgespräche finden im ersten Halbjahr 2014 statt. In diesem Zuge wird dann auch erst die endgültige Festlegung der Schwerpunktgewässer erfolgen.
Weiterhin befasst sich der Fachbeirat erneut mit der Eingruppierung des in den Werken ein-gesetzten technischen Personals. Die bestehenden Eingruppierungsmerkmale des TVöD seien jedenfalls nicht geeignet, das für die künftigen Herausforderungen notwendige technische Personal angemessen entlohnen zu können. Fakt sei, dass die wenigen gut qualifizierten jungen Leute sich in den Unternehmen der Privatwirtschaft durchweg deutlich besser stünden. Dies führe zwischenzeitlich dazu, dass es in Einzelfällen nicht einmal eine Bewer-bung auf eine Stellenausschreibung eines Werkes gebe.
Aus Sicht des Fachbeirats besteht daher dringender Handlungsbedarf. Die derzeit laufende Überarbeitung der Entgeltordnung bzw. Eingruppierungsrichtlinien werde jedenfalls nicht ausreichen. Der Fachbeirat fordert daher die flächendeckende Einführung des TV-V (Tarif-vertrag Versorgungsbetriebe) für alle Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen der Ver- und Entsorgung. Dies sei unverzichtbar, um auch künftig über das zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung und zur Wahrung der notwendigen Betriebssicherheit erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung zu haben.