Zweck und Mitgliedschaft

Zweck und Mitgliedschaft

Der GStB hat die Fachorganisation „Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen“ im Jahr 1997 aus dem Arbeitskreis Eigenbetriebe gebildet. Damit hat der GStB notwendige Konsequenzen aus der wachsenden Bedeutung der wirtschaftlichen Betätigung seiner Mitglieder gezogen. Schließlich stand der GStB vor der Entscheidung, die Dienstleistungen gegenüber den Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen fortlaufend an die sich veränderten Situationen (Stichworte: Globalisierung, Liberalisierung im Energiebereich oder dem Technologiesektor) anzupassen.

Hinzu kam die Tendenz, dass nicht nur die neue rechtlich selbständigen Unternehmen (insbesondere GmbH's), sondern auch die kommunalen Eigenbetriebe oft ausschließliche Mitgliedschaften in den Fachverbänden der Branche (VKU, BDE/LDEW, DVGW, DWA) erwarben. Damit ging eine Entkommunalisierung einher, die nicht akzeptiert werden konnte. Der GStB hat von Anfang an der planmäßigen Durchdringung des kommunalen Bereiches mit betriebswirtschaftlichen Rahmenregelungen das Wort geredet. Ein Ergebnis davon ist auch das flächendeckende Vorhandensein von Eigenbetrieben in Rheinland-Pfalz, die aber immer noch als Teil der Gemeinden, Teil der Kommunalpolitik und der Kommunalverwaltung empfunden werden. Diejenigen, die das bezweckt und vertreten haben, wollten am Schluss keine Kommunalverwaltung mit völlig verselbstständigten und „abgewanderten“ Werken. Das wiederum setzte die Schaffung einer Plattform für Werke innerhalb der bestehenden Strukturen, aber ähnlich herausgehoben wie die Eigenbetriebe innerhalb der Kommunalverwaltung, voraus.

Mit der Fachorganisation „Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen“ wurde eine solche Organisationsform gefunden. Sie treibt effektiv Entwicklungen voran, ermöglicht schnelle Reaktionen auf Veränderungen und optimiert das Dienstleistungsspektrum des GStB insgesamt deutlich. Die Fachorganisation ist zwischenzeitlich eine spitzenverbands-übergreifende Organisation des GStB und des Städtetags, die einzige ihrer Art in Rheinland-Pfalz. Verschiedene Aktivitäten wären ohne diese neue Organisation, der sich alle Einrichtungen auch aus dem kreisfreien Raum angeschlossen haben, nicht, nicht so schnell und sicherlich auch nicht so nachhaltig zu leisten gewesen.


Beispielhaft seien hier nur erwähnt:

  • Das Werkleiterforum zur Aufarbeitung der Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit der Einführung des €uro und die verschiedenen Seminarangebote hierzu.
  • Die Grundlagenarbeit zur Organisation und zum Personalbedarf kommunaler Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung, die gemeinsam mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz geleistet werden konnte, die dazu ergangenen Publikationen und auch das in diesem Zusammenhang geleistete umfangreiche Seminarangebot.
  • Die Publikationen zur Neuordnung des Gemeindewirtschaftsrechts.
  • Die Rechtsprechungssammlung Fachbeirat (RK), zunächst auf CD-ROM, dann online.
  • Die Einführung des online-Verfahrens für die Eigenüberwachungsberichte gemeinsam mit der Wasserwirtschaftsverwaltung.
  • Die Erarbeitung von Orientierungswerten für die Umsetzung der neuen Werkleiterbesoldung einschließlich eines begleitenden Seminarangebots.
  • Der Aufbau eines Informationssystems für Werke auf Internetbasis (werkeDirekt).
  • Die enge Abstimmung mit Wasserwirtschaftsverwaltung, beispielsweise bei der Neufassung der Förderrichtlinien.
  • Entwicklung von Strategien zur zukünftigen Klärschlammverwertung nach Novelle des Düngerechts und der Klärschlammverordnung 2017 im Rahmen des Kooperationsprojekts "Regionale Klärschlammstrategien".
  • ... und anderes mehr.


Finanzierung der Fachorganisation


Bei der Fachorganisation handelt es sich um eine Einrichtung, die für ihre Mitglieder Leistungen erbringt, die über das mitgliedsbeitragsfinanzierte Beratungsangebot des GStB für den Bereich Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen erbracht werden. Hierzu erbringen die Mitglieder der Fachorganisation im Durchschnitt jährlich rund 50.000 €uro. Diese Mittel werden zweckgebunden und „gruppennützig“, also ausschließlich für Aufgaben des Fachorganisation und der Interessen ihrer Mitglieder verwandt.
Die Mittel werden eingesetzt insbesondere für:

  • Sitzungen der Gremien der Fachorganisation (Fachbeirat, Arbeitsgruppen)
  • Externe Gutachten zur Aufbereitung spezieller Fragen (z.B. zum Gemeindewirtschafts-, Steuerrecht oder zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen)
  • Publikationen, Schriftenreihe, Werkleiterforen, Seminare
  • Geschäftsführung, Koordinierung von Initiativen


Dabei sind nicht berücksichtigt die aus dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag des GStB nach wie vor aufzufangenden Personalaufwendungen der auch für den Fachbeirat und seine Belange zuständigen Referentinnen und Referenten, die in nicht unerheblichem Umfang für Eigenbetriebe und kommunalen Unternehmen tätig sind. Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung von Stellungnahmen, Mustern, verbandspolitischen Initiativen und Vorlagen für die Gremien der Fachorganisation aus dem kommunalen Verfassungsrecht, dem Gemeindewirtschaftsrecht, dem Eigenbetriebsrecht, dem Privatrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Vergaberecht, dem Abgabenrecht, dem Umweltrecht oder dem Energiewirtschaftsrecht.

Die besonderen Mitgliedsbeiträge für die Eigenbetriebe und kommunalen Unternehmen werden auf der Grundlage entsprechender Kalkulationen im Rahmen der Festlegung des Haushaltshaltsplanes des GStB jeweils vom Landesausschuss bestimmt. Die Prüfung ihrer ordnungsgemäßen Verwendung unterliegt entsprechend der Satzung des GStB ebenfalls einer Rechnungsprüfung. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird von der Mitgliederversammlung festgestellt.

Mitgliedsbeiträge seit 2017

Die Höhe der Beiträge für die Fachorganisation „Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen in Rheinland-Pfalz“ legt der Landesausschuss des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz im jährlichen Haushaltsplan des Verbandes fest. Die seit 1997 angewendete und zuletzt 2013 angepasste Beitragsstaffel gestaltet sich wie folgt:
 
1. Abwasserbeseitigung
Grundlage für die Beitragsberechnung ist die Zahl der Einwohner des jeweiligen Vorjahres, für die die Einrichtung vorgehalten wird.

Einwohnerzahl
 Beitrag in € je Jahr
bis 10.000
190
bis 15.000
250
bis 20.000
310
bis 25.000
370
bis 30.000
430
bis 35.000
510
bis 40.000
570
für jede weitere angefangene 10.000 EW
weitere je 120


2. Wasserversorgung
Grundlage für die Beitragsberechnung ist die nutzbare Wasserabgabe des Vorjahres in m³.

Wasserabgabe in Mio m³
Beitrag in € je Jahr
bis 0,4
190
bis 0,7
250
bis 1,0
310
bis 2,0
370
bis 3,0
430
bis 4,0
510
bis 5,0
570
je weitere angefangene Mio. m3weitere je 120


Die Zuordnung in die zutreffende Ansatzwertgruppe erfolgt auf Basis der bisherigen, ggf. aktualisierten Selbsterklärung. Für die Höhe des Beitrags bei Werken mit den Sparten Abwasser und Wasser gilt jeweils nur einmal der Beitrag des höchsten Ansatzwertes (Keine Kumulation von Beitragswert­en).

Bei Betriebsführern wird der Beitragsberechnung die Gesamtsumme der Bemessungsgrundlage (Einwohnerzahl bzw. Wasserabgabe) des Betriebsführers selbst und aller durch ihn geführten Betriebe zugrunde gelegt. Die Mitgliedschaft besteht formal nur für den Betriebsführer, nicht jedoch für die geführten Betriebe. Diese können zusätzlich, d.h. mit eigenem Beitrag, die Mitgliedschaft erwerben.
Der Mitgliedsbeitrag eines außerordentlichen oder kooptierten Mitgliedes, das zugleich mit ei­nem oder mehreren Betriebszweigen der Fachorganisation ange­hört, wird auf den Beitrag der Fachorganisation angerechnet. Eine Erstattung findet nicht statt.

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 31.01. des Jahres fällig und wird mit gesonderter Beitragsrechnung erhoben. Wir empfehlen die Nutzung des Bankeinzugsverfahrens.