Gemeinsame Maßnahmen LBM - Rahmenvereinbarungen
Die gemeinsame Durchführung von Straßenbau- und Leitungsmaßnahmen bringt für beide Seiten Kostenvorteile und erfordert zugleich eine umfangreiche Abstimmung zwischen den Beteiligten. 2004 hatten der Gemeinde- und Städtebund und der damalige Landesbetrieb Straßen und Verkehr (heute LBM) eine entsprechende Rahmenvereinbarung (nur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) getroffen. Diese wurde Ende 2012 aktualisiert, insbesondere bezüglich der Verwaltungskostenpauschale und der Kostenpauschalen für die Leitungsgräben.
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