Anlässlich der folgenden Änderungen wurden im Satzungsmuster redaktionelle Anpassungen vorgenommen:
- die Erweiterung für die Betriebe im Rahmen einer Anstalt des öffentlichen Rechts AöR,
- die Einführung einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung der ö.-r. Entgelte sowie zum Vollzug des Anschluss- und Benutzungszwangs und
- die Neugestaltung der Aufgabenaufteilung zwischen Einrichtungsträger, Werkausschuss bzw. Verwaltungsrat sowie Werkleitung, insbesondere die Wertgrenzen betreffend.
>>> Satzungsmuster für eine Betriebssatzung (Stand: 15. Dezember 2011)