Änderung in der Mustersatzung Allgemeine Wasserversorgung
In § 22 Abs. 3 wurde eine klarstellende Ergänzung vorgenommen, in § 22 Abs. 4 findet sich eine neue Regelung, die es ermöglicht, auf Wunsch des Anschlussnehmers auf einen Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze zu verzichten, soweit sich dieser zur Übernahme der Kosten bzw. Risiken verpflichtet. Das aktualisierte Muster finden Sie unter Service/Musterdokumente/Wasserversorgung.