Novemberhilfen der Bundesregierung - Hinweise
Auf den Spezialseiten zur Corona-Pandemie wurden Hinweise zu den sog. "Novemberhilfen" der Bundesregierung ergänzt. Diese stehen prinzipiell auch für die Unternehmen und Betrieben der kommunalen Daseinsvorsorge zur Verfügung; klärungsbedürftig ist allerdings, ob und unter welchen Bedingungen auch kommunale Eigen- und Regiebetriebe antragsberechtigt sind. Der DStGB hat Nachbesserung angemahnt.