Öffnung der Freibäder - Hygienekonzept des Landes
Mit der Achten Coronabekämpfungsverordnung, die am 27. Mai in Kraft tritt, wird die Rechtsgrundlage für die mögliche Öffnung der Freibäder zum 27. Mai gemäß Stufenplan der Landesregierung geschaffen. Die diesbezüglichen Regelungen in der Verordnung sind mit einem speziellen Hygienekonzept des Landes für die Freibäder versehen.
- Direkter Link zum Hygienekonzept Freibäder (pdf)
- Weiter zu den Corona-Spezialseiten für die Bäder (interner Link)