Corona - Impfung des Betriebspersonals

Corona - Impfung des Betriebspersonals

Auf Anfrage des GStB hat die Abteilung Wasserwirtschaft nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium Auskunft zu Fragen der Imfpung des Betriebspersonals erteilt. Danach stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Sachstand zur Frage der Impfung der Betriebspersonals insbesondere im Bereich der Abwasserbeseitigung (Anfang März 2021):

  • Zur Frage der Impfpriorität: Es es derzeit nicht erkennbar, dass es zu einer Änderung der in der Corona-Impfverordnung festgelegten Priorisierung kommen könnte. Danach sind die Beschäftigen im Bereich der Kritischen Infrastruktur in Stufe 3 vorgesehen ("erhöhte Priorität", § 4 Ziffer 4).
  • Zur aktuellen Impflage: Wie aus den Medien bekannt, wird derzeit noch in der Stufe 1 geimpft, wobei aktuell ein gleitender Übergang in die Stufe 2 erfolgt. Personen der Stufe 3 können sich daher bisher überhaupt noch nicht zur Impfung anmelden bzw. sich online einen Impftermin geben lassen. Aufgrund der immer noch bestehenden Unklarheit, wann welche Impfstoffmenge zur Verfügung steht, kann derzeit noch keine genaue Prognose vorgenommen werden, wann und in welcher Reihenfolge in Stufe 3 geimpft wird
  • Zum Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Werk/Unternehmen der Kritischen Infrastruktur: Der Nachweis erfolgt über eine (formlose) Bescheinigung des Arbeitgebers, die der/die zu Impfende mit zum Impftermin mitnimmt ((vgl. § 6 der Corona-Impfverordnung).
  • Zur Frage einer möglichen Priorisierung der zu impfenden Personen innerhalb der Unternehmen:
    Sollte ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen, wird keine Unterscheidung innerhalb der Unternehmen erforderlich sein, d.h. alle werden geimpft. 
    Nur falls - wider Erwarten - die Imfpstoffe in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sein sollten, wäre ggf. eine betriebsinterne Priorisierung  erforderlich. Es gebe keine Definition für die "besonders relevante Position" im Unternehmen. Daher sei darüber betriebsindividuell in eigenem Ermessen zu entscheiden.