Corona-Überbrückungshilfen III - nicht für öffentliche Unternehmen
Kommunale Unternehmen sind nicht berechtigt, die neuen Überbrückungshilfen III zu beantragen. Das geht aus den Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Überbrückungshilfen III hervor, die am 10.02.2021 unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html veröffentlicht wurden. Die neuen Überbrückungshilfen III sollen vor allem nicht-öffentliche kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die vom Lockdown existentiell bedroht sind.
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