Wirtschaftsprüfung
Gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen (KomEinrPrV RP), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28.08.2001 (GVBI. S. 210), unterliegen kommunale Einrichtungen - von einigen Ausnahmen abgesehen - regelmäßig der Pflicht zur Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Das Innenministerium legt die Zeithonorare für die Prüfungsleistungen in einer Honorarordnung fest und aktualisiert diese von Zeit zur Zeit, zuletzt 2005 (MinBl. 2005, S. 113); seitdem ist keine Anpassung mehr erfolgt, so dass die Honorarsätze bis auf Weiteres weitergelten.