Freihandelsabkommen TTIP CETA

Freihandelsabkommen - TTIP / CETA

Das Freihandelsabkommen mit Kanada CETA wurde im Februar 2017 vom EU-Parlament verabschiedet. Demgegenüber ist das Abkommen TTIP mit den USA unverändert in Verhandlung. Kritisiert werden insbesondere die Intransparenz des Verhandlungsprozesses sowie das Investitionsschutzverfahren ISDS bzw. die dazu vorgesehenen Schiedsgerichte. Die kommunalen Verbände und das Bundeswirtschaftsministerium fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu beeinträchtigen bzw. einzuschränken.

Zum aktuellen Sachstand (Februar 2017):

TTIP: Dieses Abkommen zwischen der EU und den USA befindet sich seit 2013 in Verhandlung. Nach heftiger Kritik hat die EU-Kommission zumindest das Verhandlungsmandat veröffentlicht, also das Papier, das die Verhandlungsposition der EU-Kommission beschreibt. Anfang Januar wurden die TTIP-Verhandlungstexte in deutscher Sprache veröffentlicht, auch in Sachen regulatorische Zusammenarbeit mit den USA.

Ende Februar startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation, um Meinungen und Bewertungen von interessierten Bürgern und Interessenvertretern zu einer TTIP-Studie einzuholen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (Direkter Link).

Alle weiteren Informationen über die laufenden TTIP-Verhandlungen sind auf einer deutschsprachigen Internetseite der EU zusammengefasst: > Direkter Link.


CETA: Dieses Abkommen wurde Ende Februar im EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit (408 von 695 abgegebenen Stimmen) verabschiedet. In der Präambel sowie in einer ergänzenden Erklärung beider Partner wurde klargestellt, dass die Bestimmungen in keiner Weise das Regelungsrecht der nationalen Regierung einschränken. Als sogenanntes gemischtes Abkommen muss es nun noch von den Parlementen aller EU-Mitglieder ratifiziert werden. Der gesamte Abkommenstext ist in deutscher Sprache online abrufbar (> Direkter Link).

Zuletzt hatte man einige Änderungen im Kapitel zum Investitionsschutz vorgenommen. Das ursprüngliche System der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor to State Dispute Settlement – ISDS) war aufgegeben und durch eine Investitionsgerichtsbarkeit (Investment Court System ICS) ersetzt worden. 


Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“: Obwohl dieses Bündnis von der EU-Kommission nicht zur Registrierung als Europäische Bürgerinitiative (EBI) zugelassen wurde, hat es eine EU-weite Unterschriftenaktion gestartet (http://stop-ttip.org/de/). Man will damit nach eigenen Angaben verhindern, "dass in intransparenten Verhandlungen Arbeits-, Sozial-, Umwelt-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards gesenkt sowie öffentliche Dienstleistungen (z. B. Wasserversorgung) und Kulturgüter dereguliert werden.“ Die Initiative hat inzwischen rd. 3,3 Mio. Unterschriften gesammelt (02/2016) . 


Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und der Verband der kommunalen Unternehmen haben im Oktober ein gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen veröffentlicht. Auch sie weisen darauf hin, dass Freihandelsabkommen „erhebliche Risiken“ für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge bergen. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium BMWi wurde im Juni 2015 eine weiteres Positionspapier veröffentlicht. Die zentralen Forderungen: Leistungen der Daseinsvorsorge sind auszunehmen, keine speziellen Investitionsschutzregelungen und keine Schiedsgerichte, keine Absenkung von Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz.


Die Anzahl der Kommunen, die die diskutierten Freihandelsabkommen ablehnen oder zumindest kritisch sehen, nimmt weiter zu. Attac Deutschland bietet im Internet eine interaktive Landkarte mit TTIP ablehnenden Kommunen an: >>> Direkter Link


Quellen und weitere Informationen: