Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit

Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Einrichtungsträger unterliegen im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung einer besonderen, strengen zivilrechtlichen Haftung. Kommunen können sich durch organisatorische Maßnahmen - gerade im Hinblick auf die Betriebssicherheit - schützen. Wie zivilrechtliche gegenüber strafrechtlicher Verantwortlichkeit gelagert ist und welche Haftungsnormen es gibt, darüber informiert Stefan Meiborg in seinem Beitrag "Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit".

Stand: 08.04.2003