Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Einrichtungsträger unterliegen im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung einer besonderen, strengen zivilrechtlichen Haftung. Kommunen können sich durch organisatorische Maßnahmen - gerade im Hinblick auf die Betriebssicherheit - schützen. Wie zivilrechtliche gegenüber strafrechtlicher Verantwortlichkeit gelagert ist und welche Haftungsnormen es gibt, darüber informiert Stefan Meiborg in seinem Beitrag "Betriebssicherheit in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit".
Stand: 08.04.2003
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