Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung kein Produzierendes Gewerbe
Die Abwasserbeseitigung gilt auch nach Inkrafttreten der WZ 2008 weiterhin nicht als produzierendes Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes. Eine entsprechende Klage dagegen hatte das FG München im Herbst 2011 abgewiesen.