Energieaudit nach EDL-G - Aktuelle Hinweise
Hinweis auf die GStB-Nachricht 0094/2015, die auf dem nun veröffentlichten endgültigen Merkblatt des BAFA beruht. Danach besteht die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits für kommunale Eigenbetriebe, soweit sie nicht überwiegend hoheitlich Aufgaben erfüllen (wie z.B. Abwasserbeseitigung). Nicht verpflichtet sind dagegen alle kommunalen Regiebetriebe bzw. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung geführten BgA. Weitere Infos entnehmen Sie bitte der GStB-Nachricht.