Eigenversorgung; EEG-Umlage; Meldepflichten; Frist 28. Februar

Eigenversorgung; EEG-Umlage; Meldepflichten; Frist 28. Februar

Ergänzend zu unserer Mitteilung vom 12.02. geben wir Ihnen ein Merkblatt der DWA (PDF) zur Hand. Die Meldepflichten bestehen sowohl gegenüber dem Netzbetreiber als auch gegenüber der Bundesnetzagentur, beide mit Frist 28. Februar 2016 für die Abrechnungsjahre 2014 und 2015. Verpflichtet sind Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher, auch soweit sie davon ausgehen, dass die EEG-Umlagepflicht vollständig entfällt. Für die Meldung an die Bundesnetzagentur gibt es einen Erhebungsbogen http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Datenerhebung_EEG/Datenerhebung_EEG-node.html.