BilRUG erfordert keine Änderung der EigAnVO

BilRUG erfordert keine Änderung der EigAnVO

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG wurde das HGB geändert, insbesondere der Inhalt des Begriffs "Umsatzerlöse" und die GuV-Gliederung. Eine Änderung der EigAnVO ist deswegen, wie das MdI in einem aktuellen Schreiben mitteilt, jedoch nicht erforderlich.
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