Energieaudits; Bagatellgrenze

Energieaudits; Neue Bagatellgrenze

Mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird eine neue Bagatellgrenze eingezogen. Danach entfällt für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von jährlich bis zu 500.000 kWh ab sofort die Pflicht, ein vollständiges Energieaudit durchführen. Betroffen davon sind auch die nach diesem Gesetz auditpflichtigen kommunalen Eigenbetriebe und Unternehmen; das sind nur solche, die außerhalb hoheitlicher Aufgaben tätig sind.


Künftig genügt es, per vereinfachter Online-Erklärung Angaben zu ausgewählten Basisdaten zum Energieverbrauch und zu den Energiekosten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu melden (sog. vereinfachtes Audit). Zudem wird für die betroffenen Unternehmen, die noch in diesem Jahr ein Audit hätten durchführen müssen, die Frist für die Abgabe der ersten Online-Erklärung auf den 31.03.2020 verschoben.


Quelle: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20.11.2019, BGBl. I, S. 1719.