Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, dass die Mehrwertsteuersätze von derzeit 19 bzw. 7 Prozent ab dem 1. Juli 2020 befristet für sechs Monate auf 16 bzw 5 Prozent abgesenkt werden sollen. Daraus ergeben sich eine Reihe von Umsetzungsfragen, insbesondere für die Wasser- und Energieversorgung. Der Fachbeirat Eigenbetriebe hat erste Umsetzungshinweise für die Wasserversorger zusammengestellt. Die wichtigste Nachricht: Keine Zwischenablesung der Wasserzähler zum 1. Juli erforderlich.