Neue Regeln für die Nachprüfung im Unterschwellenbereich

Neue Regeln für die Nachprüfung im Unterschwellenbereich

Am 1. Juni 2021 ist die Neufassung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (NachprüfVO Rh-Pf) in Kraft getreten (GVBl. vom 2. März 2021, S. 123 ff.). Sie gilt für Bauaufträge mit einem Wert ab zunächst 100.000 EUR (o. USt.) und Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000 EUR (o. USt.). Ab 1. Juli 2022 gilt dann ein Mindestauftragswert von einheitlich 75.000 EUR (o. USt.). Hierfür wird eine zentrale Vergabeprüfstelle beim MWLVW eingerichtet. Deren Aufgabe ist die Prüfung der Einhaltung der Vergabevorschriften (§ 1 NachprüfVO). In diesem Zuge wird auch die Pflicht zur Vorabbenachrichtigung unterlegener Bieter vor Zuschlagserteilung eingeführt.

Wegen der weiteren Details wird auf die entsprechenden Mitteilungen in kosDirekt verwiesen: