Leitfaden Löschwasservorhaltung
Der Leitfaden Löschwasservorhaltung geht auf eine Initiative aus dem Fachbeirat Eigenbetriebe zurück, wurde dort in einer Arbeitsgruppe erstellt und mit dem AK Feuerwehr im GStB abgestimmt. Ziel des Leitfadens ist es, die neue Gesetzeslage zu erläutern und den Trägern der Wasserversorgung bzw. des Brandschutzes jeweils die Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben zu verdeutlichen sowie Praxishinweise im Hinblick auf eine vor Ort angepasste Vorgehensweise mit dem Ziel der "ingesamt günstigste Lösung" zu geben. Weiterhin wird auf die Stellungnahmen dieser Aufgabenträger zur Bauleitplanung bzw. im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren eingegangen.
A Leitfaden Löschwasservorhaltung - Gesamtfassung (Stand 12.04.2022)
1. Gesamtfassung im pdf-Format
2. Separater Anhang I im docx-Format (Vorschlag "Laufzettel" für eine VG-Verwaltung)
B Leitfaden Löschwasservorhaltung - Webversion
- 1. Anlass und Zweck
- 2. Erläuterungen zum rechtlichen Rahmen
- 2.1. Gesetzliche Änderungen
- 2.1.1. im LWG
- 2.1.2. im LBKG
- 2.1.3. im KAG
- 2.1.4. Zwischenfazit
- 2.2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DVGW W 405
- 2.3. Löschwasserbedarf – Ermessen – "insgesamt günstigste Lösung"
- 2.4. Folgerungen daraus für die einzelnen Aufgabenträger
- 2.4.1. Wasserversorgung
- 2.4.2. Brandschutz – Feuerwehren
- 2.4.3. Erteilung von Baugenehmigungen
- 2.4.4. Träger der Bauleitplanung
- 2.5. Haftungsfragen
- 3. Allgemeine Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis
- 3.1. Zusammenarbeit zwischen WVU mit TdB
- 3.2. Löschwasserkataster – Löschwasserverfügbarkeit
- 3.3. Stellungnahmen zu den Baugenehmigungen
- 3.4. Stellungnahmen zur Bauleitplanung (B-Plan und F-Plan)
- 4. Fallbeispiele – Typische Einzelfälle und ihre Lösung
- 4.1. Unzureichende Löschwasservorhaltung in bestehender Ortslage
- 4.2. Bebauung nach früherer Erweiterung Gewerbegebiet durch B-Plan
- 4.3. Erweiterung einer Schreinerei mit B-Plan-Verfahren
- 4.4. Druckerhöhung nur für Löschwasserzwecke
- 4.5. Bewirtschaftete Hütte im Außenbereich
- 5. FAQ-Liste
- 1. Was wurde mit den Gesetzesänderungen bezweckt?
- 2. Was ist konkret unter dem Begriff "verbunden" in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LWG zu verstehen?
- 3. In wessen Verantwortungsbereich liegen eigenständige Löschwasserbehälter (Tanks, Zisternen, Becken o.ä.), deren Befüllung aus dem Trinkwassernetz erfolgt?
- 4. Es sind bisher überhaupt keine Hydrantenpläne vorhanden. Wie sollen wir vorgehen?
- 5. Ein bisher zu Wohnzwecken genutztes Grundstück soll in einen Gewerbebetrieb mit höherer Brandlast umgenutzt werden. Welche Pflichten haben der TdW bzw. der TdB?
- 6. Für einen Straßenzug oder einen Teilbereich einer Ortslage wurden bisher keine Leistungsdaten der Löschwasservorhaltung ermittelt. Nun steht in diesem Bereich ein Bauvorhaben zur Neugenehmigung an. Welche konkreten Pflichten haben wir als Wasserversorger?
- Anhang I - Vorschlag für einen "Laufzettel" einer VG-Verwaltung (docx)