3.2. Löschwasserkataster – Löschwasserverfügbarkeit
Mit dem Aufbau eines Löschwasserkatasters wird das Ziel verfolgt, Transparenz über den Ist-Zustand der leitungsgebundenen Löschwasservorhaltung herzustellen und damit die Grundlage für die effektive Zusammenarbeit mit den für den Brandschutz verantwortlichen Stellen (TdB) und örtlichen Feuerwehren zu schaffen.
Als Löschwasserkataster wird zunächst die Erarbeitung einer Datensammlung/Datenbank und die anschließende Darstellung als Planwerk (Hydrantenpläne) verstanden. Das Löschwasserkataster soll dabei Auskunft über Leistungs- und Zustandsdaten beinhalten.
Mit der erzeugten Transparenz lassen sich die o.g. Ziele erreichen. Der Wasserversorger selbst kann eigene Schwachstellen erkennen und notwendige Maßnahmen ableiten, für die der Wasserversorger verantwortlich ist (siehe Abschnitt 2.4.1.). Diese sollten unverzüglich behoben werden.
Die Leistungsfähigkeit der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung lässt sich grundsätzlich durch zwei Möglichkeiten feststellen (DVGW W 405, Abschnitt 7):
- Vor allem für verdichtete Versorgungsgebiete: Aufstellung eines Hydraulischen Netzmodells, welches nach praxisbezogener Kalibrierung die Aussagen ermöglichen soll
- Vor allem im ländlichen Raum: Überprüfung der Leistungsmessungen an Hydranten
Entsprechend des DVGW-Regelwerkes Arbeitsblatt W 400-3-B1 sind Hydranten turnusmäßig zu warten und zu überprüfen; der Regelturnus ist 4 Jahre. Diese Aufgabe sollte als Kernkompetenz eines Wasserversorgers in Eigenleistung erbracht werden, da neben reinen Löschaufgaben dem Hydranten weitere Funktionen zugeordnet sind. Bei den Turnusüberprüfungen kann auch die Leistungsmessung am Hydrant erfolgen. Wie dies erfolgen kann, ist im Regelwerk beschrieben. Insbesondere im ländlichen Raum empfiehlt es sich, zusätzlich die maximal schadlos entnehmbaren Mengen zu ermitteln und zu deklarieren.
Somit lässt sich ein systematisches Vorgehen erzeugen, vor allem wenn eine Vielzahl von Einzelnetzen zu untersuchen sind. Die Planung der systematischen Leistungsüberprüfung sollte unter einem risikobasierten Ansatz erfolgen, um offensichtlich besonders gefährdete bzw. besonders schützenswerte Netzbereiche prioritär zu überprüfen (z.B. Schulen, Kitas, Altenheime, Krankenhäuser oder vergleichbare Einrichtungen). Weitergehende Empfehlungen zur erstmaligen Leistungserfassung und dem Aufbau eines Löschwasserkatasters liefern die Abschnitte 4.1. und 4.2.
Sofern die techn. Möglichkeit besteht, sollten die aufgenommenen Daten der Leistungsmessung sinnvoller Weise in Fachschalen im Geografischen Informationssystem (GIS) erfasst werden und liefern damit die Möglichkeit, sowohl die Zustands- als auch Leistungsdaten in den mit dem GIS zu erstellenden Hydrantenplänen zu übernehmen.
Abb. 1: Beispiel der Darstellung eines Hydrantenplanes mit Angaben zu Zustand und Leistung
Das so erarbeitete Löschwasserkataster ist dem TdB mitzuteilen und mit diesem zu diskutieren. Die Information der zuständigen Bauaufsichtsbehörden ist durch den TdB sicherzustellen.
Es wird zudem empfohlen, dass die so erarbeiten Hydrantenplänen aktiv den Ortsfeuerwehren vorgestellt werden („Hydrantengespräche“), damit auch die Möglichkeit besteht, deren Wissen in das Löschwasserkataster einfließen zu lassen. Besonders beim erstmaligen Präsentieren durch den Wasserversorger kann Verständnis und Vertrauen bei den Ortsfeuerwehren erzeugt werden, welche wiederum ihre Löschstrategien darauf ausrichten können. Insbesondere die Sicht auf den „300m-Umkreis“ in Bezug zur W405 lässt sich so aktiv erklären, damit im Zweifelsfall durch die Feuerwehren die richtigen Hydranten bei der effektiven Brandbekämpfung genutzt werden.
Abb. 2: Betrachtung der objektkonkreten Löschwassersituation