3.4. Stellungnahmen zur Bauleitplanung (B-Plan und F-Plan)
Die im Rahmen der TÖB-Beteiligung im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens an die planende (Orts)Gemeinde abzugebende Stellungnahme erfolgt idealerweise analog zu dem im vorigen Abschnitt erläuterten Verfahren bei Baugenehmigungen.
Stellungnahmen im Rahmen eines F-Plan-Verfahrens erfordern ein solches formalisiertes Verfahren grundsätzlich nicht, da eine solche vorbereitende Bauleitplanung noch nicht die dem entsprechende Planungstiefe erreicht. Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, dass das Thema Brandschutz und Löschwasservorhaltung bereits auf dieser Ebene thematisiert wird und sowohl der TdW wie auch der TdB frühzeitig auf die bestehenden Restriktionen bzw. die aller Voraussicht nach erforderlichen Maßnahmen dem Grunde nach hinweisen, damit es bei den nachfolgenden verbindlichen Planungen – salopp gesagt – "keine bösen Überraschungen" gibt. Idealerweise werden bei festgestelltem Handlungsbedarf bereits erste grundsätzliche Lösungsansätze erarbeitet und skizziert und dies zusammen mit den jeweiligen Gründen durch den Träger der Bauleitplanung auch dokumentiert (als Bestandteil der bauplanungsrechtlichen Abwägung).