Damit würde nun erstmals bewiesen, dass Fischwanderungshilfen wie Fischtreppen und Turbinenbypässe, selbst nach der aktuell gültigen „guten Praxis“, nicht funktionierten, so der Verband in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die von der EU geforderte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sei mit der derzeitigen Technik nicht möglicht, heißt es.
Eine im Auftrag des Betreibers der Wasserkraftanlage (WKA) Kostheim am Main angefertigte Langzeitstudie über die Passierbarkeit dieser Anlage zeige das Versagen der WKA auf. Selbst bei der günstigsten Betrachtungsweise der Daten würden 30 Prozent der Wanderfische von der Anlage schwer geschädigt oder getötet. Die Forderung, die an die Betriebsgenehmigung der Anlage gekoppelt wurde, nämlich eine Schädigungsrate von weniger als zehn Prozent für alle Fischarten und Größen werde demnach selbst im besten Falle um das Dreifache überstiegen.