Grundlage waren die von der zyprischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschläge für die Novellierung der so genannten „klassischen“ Vergaberichtlinie (2004/18/EG), der Richtlinie zur Auftragsvergabe im Bereich der Wasser-, Energie-, und Verkehrsversorgung (Sektorenrichtlinie 2004/17/EG) sowie für eine neu zu schaffende Konzessionsrichtlinie. Im Vergleich zu den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen werden die Voraussetzungen für die Inhouse-Vergabe und die interkommunale Kooperation leicht gelockert.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich enttäuscht von den Ergebnissen des Wettbewerbsrates. „Die Freiheit der Städte und Kommunen bei der Organisation der Wasserversorgung darf nicht eingeschränkt werden“, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim BDEW. Für die deutsche Wasserwirtschaft sei klar, dass der im Rat diskutierte Kompromisstext nicht ausreiche, um die bestehenden Strukturen zu schützen. "Hier bedarf es noch erheblicher Nachbesserungen", so Weyand. Er appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich für den Schutz der kommunalen Struktur der Wasserversorgung einzusetzen.
Im EU-Parlament laufen die Beratungen zu den drei Richtlinien im zuständigen Binnenmarktausschuss ebenfalls auf Hochtouren. Die Abstimmung zum Berichtsentwurf des belgischen Berichterstatters Marc Tarabella über die klassische Richtlinie zur Auftragsvergabe (EUWID 24/2012) steht am 18. Dezember auf der Agenda des Ausschusses. Die Abstimmungen im Binnenmarktausschuss zu der Sektoren- (Berichterstatter Marc Tarabella) und der Konzessionsrichtlinie (Philippe Juvin) wurden vom 18. Dezember auf den 24. Januar verschoben. Grund war die jeweils hohe Zahl von Änderungsanträgen zu beiden Berichtsentwürfen.