Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Ende Januar veröffentlichten Beschluss den Antrag des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbands (NWA), die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen den Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts anzuordnen, abgelehnt, und den anders lautenden Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben (Az.: KVR 9/11).