Textilabwässer in kommunaler Kläranlage rechtfertigen zusätzliche Frachtwerte


Eine atypische Besonderheit ist dann gegeben, wenn einer Kläranlage Abwasser aus der Textilindustrie zugeführt wird. Das geht aus einem Ende Januar veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 3 S 1728/09 vom 08.11.2011), mit dem die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zurückgewiesen wurde. Die Revision wurde nicht zugelassen.


Der Abwasserzweckverband Wieseverband, Betreiber der mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlage Bändlegrund im Stadtteil Haltingen der Stadt Weil am Rhein, richtete sich gegen ihm auferlegte Auflagen. Die im Einzugsgebiet gesammelten und in der Verbandskläranlage gereinigten Abwässer werden in den Rhein eingeleitet, schildert der VGH die Sachlage. Mitglieder des Abwasserzweckverbandes sind die Städte Weil am Rhein und Lörrach sowie Textilveredelungsunternehmen.