Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Revisionsverfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz, der die Errichtung einer großflächigen Wasserrückhaltung am Oberrhein in Waldsee/Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat, ausgesetzt. Das teilte das Gericht gestern mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) müsse zuerst klären, wie die europäische Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie (Richtlinie 2003/35/EG) auszulegen sei (Az.: BVerwG 7 C 20.11). In dem Verfahren um den Polder Altrip kommt es dem Gericht zufolge unter anderem darauf an, ob es mit EU-Recht in Einklang steht, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht anwendbar ist, wenn das Verwaltungsverfahren - wie hier - bereits vor dem 25. Juni 2005, dem äußersten Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie, eingeleitet worden ist.