Diese Aussage hat das Ministerium im Hinblick auf den Bericht des ADAC über Keime im Uferbereich von Badeseen getroffen. Gleichwohl nehme das Ministerium die Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen des ADAC sehr ernst, da es Aufgabe der Behörde sei, die Gesundheit der Badegäste zu schützen, hieß es seitens des Sozialministeriums. Das Ministerium werde deshalb, trotz der regelmäßigen Untersuchungen der Badegewässer, zusätzliche Untersuchungen durchführen. Sollten sich die Ergebnisse des ADAC bestätigen, würden unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Badegäste ergriffen.
Die vom ADAC durchgeführte Bewertung der Badegewässer sei schon aufgrund der geringen Anzahl an Untersuchungen methodisch mit dem in der EU-Badegewässerrichtlinie und der Badegewässerverordnung des Landes Baden-Württemberg aufgeführten Verfahren nicht zu vergleichen. Für eine abschließende Bewertung einer Badestelle seien mindestens 16 Messungen notwendig. Auch die vom ADAC dargestellten Bewertungsstufen samt ihrer Symbole sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, bedenklich, mangelhaft und so weiter sind den Angaben zufolge ebenfalls nicht identisch und deshalb auch nicht vergleichbar mit den Bewertungsstufen der EU.