Die Kommission lege nicht ausreichend dar, warum eine Regelung der Dienstleistungskonzession auf europäischer Ebene erforderlich sei. Schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen oder eine Marktabschottung, mit denen die Kommission ihren Richtlinienvorschlag begründe, seien bislang nicht schlüssig belegt.
Die Länderkammer bestätige damit die Auffassung der Wasserwirtschaft, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Diese habe sich von Beginn an gegen eine solche EU-Richtlinie ausgesprochen, da sie die Handlungsfreiheit der Kommunen einschränken und damit Artikel 28 des Grundgesetzes verletzen würde.