Die Verfassungsbeschwerde richte sich nicht gegen die mit dem Land Berlin vereinbarte und bereits erfolgte Offenlegung der Verträge. Vielmehr müsse Rechtssicherheit über die Reichweite der im Offenlegungsgesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht geschaffen werden, sagte Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH am Montag. Die Verfassungsbeschwerde sei jetzt notwendig, da sie nur innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten des Gesetzes möglich ist.