Dabei soll auch die Anordnung von Preissenkungen für vergangene Zeiträume mit einbezogen werden. Dies ist Bestandteil der Empfehlungen zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Novelle), die die Länderkammer am Freitag beschlossen hat.
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, die der Regierungsentwurf zur GWB-Novelle vorsieht, soll nach Auffassung des Bundesrates gestrichen werden. Der Regierungsentwurf sieht eine Besserstellung von Unternehmen der Wasserwirtschaft gegenüber Energieversorgern vor, kritisiert die Länderkammer. Während Verfügungen der Kartellbehörden gegen Energieunternehmen sofort vollziehbar sind, soll dies für Maßnahmen gegen Wasserversorger nicht gelten, obwohl es sich in beiden Fällen umleitungsgebundene Versorgung handelt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.