Diese Ansicht vertritt der Verband in seiner in der vergangenen Woche vorgelegten Stellungnahme zu dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung von Ende September. Aus Sicht der Wasserwirtschaft stellt sich dem BDEW zufolge die Frage, was den Mehrwert des NAP für den Gewässerschutz darstellt, da im Wesentlichen nur die ohnehin bereits geltenden Regelungen aufgeführt seien.
In dem Entwurf fehlten wesentliche, bereits geltende Vorgaben, wie zum Beispiel die Pflicht zur Trendumkehr sowie Grenzwerte für Metaboliten nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Für dieses Ergebnis hätte es nicht eines rund fünfjährigen Diskussionsprozesses im Forum des NAP bedurft“, kritisiert der Verband. Die Wasserwirtschaft im BDEW fordere eine konsequente Verzahnung des NAP mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, ihren Tochterrichtlinien und der Trinkwasserverordnung. Gewässerrandstreifen müssten verbindlich und mit Zeitvorgaben eingeführt werden.