Belastungen durch Legionellenuntersuchung in Trinkwasserverordnung abgemildert


Diese Absicht bekundete das Bundesgesundheitsministerium in dem Gesetzentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat.  Dies betrifft vor allem die im Jahr 2011 eingeführte Pflicht zur jährlichen Untersuchung von gewerblichen, aber nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen, die nun alle drei Jahre und nicht mehr jährlich durchzuführen ist. Die Gesundheitsämter werden zudem dahingehend entlastet, dass die Frist für die erste Legionellenuntersuchung vom 31. Oktober 2012 auf den 31. Dezember 2013 verlängert wird.

Mindestens einmal jährlich sind weiterhin die Wasserversorgungsanlagen zu untersuchen, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in Bereichen abgegeben wird, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden, wie beispielsweise Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Bei anderen Wasserversorgungsanlagen, aus denen im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, gilt grundsätzlich ein jährliches Untersuchungsintervall, jedoch kann das Gesundheitsamt Fristverlängerungen von bis zu drei Jahren festzulegen.