Anhand einer Stichprobe von 23 Projekten in sechs Ländern – Angola, Benin, Burkina Faso, Ghana, Nigeria und Tansania – hat der Rechnungshof geprüft, ob die EU-Entwicklungshilfe wirksam und nachhaltig dazu beigetragen hat, die Trinkwasser- und grundlegende Sanitärversorgung dort zu verbessern.
Erreicht wurden diese Ziele nur zum Teil. Zwar seien die mit Hilfe der EU-Gelder in den Ländern installierten Anlagen, bei denen vor allem Standardtechnologien und vor Ort verfügbare Materialen eingesetzt wurden, im Allgemeinen funktionstüchtig und somit aus technischer Sicht nachhaltig. Weniger als die Hälfte der geprüften Projekte decke jedoch den Bedarf der Begünstigten, lautet das Urteil des Rechnungshofes. Insbesondere würden Ergebnisse und Nutzen bei den meisten Projekten nur dann von Bestand sein, wenn es gelinge, nicht auf Abgaben gestützte Einnahmen zu sichern. Gefährdet sei die Nachhaltigkeit auch aufgrund institutioneller Schwächen, etwa der mangelnden Kapazität der lokalen Betreiber zum Betrieb der Anlagen.