Wie das Wirtschaftsministerium des Landes heute mitteilte, hat die Landeskartellbehörde dazu auf ihrer Internetseite die Möglichkeit geschaffen. Über einen Link können beim Bundeskartellamt anonyme Angaben über Kartellverstöße hinterlassen werden. Hinweise auf Absprachen in Hessen werden an die Landeskartellbehörde in Wiesbaden weitergeleitet. Das System ist den Angaben zufolge seit längerem bei mehreren Kriminalbehörden im Einsatz und ermöglicht auch einen Dialog mit dem Anzeigeerstatter, ohne dass dieser zu identifizieren ist.
Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch erklärte hierzu: „Wir wollen damit die Kontaktaufnahme erleichtern und einen Anreiz bieten, freiwillig von Preis- und Auftragsabsprachen zurückzutreten. Durch verwertbare Hinweise auf bislang nicht bekannte Kartelle können Unternehmen und ihre Mitarbeiter sogar einer Geldbuße entgehen oder sie erheblich reduzieren.“ Details zum Bußgeldnachlass sowie auch der direkte Link für Hinweise finden sich auf der Webseite des Ministeriums unter www.wirtschaft.hessen.de, Rubrik Wirtschaft, Landeskartellbehörde.