Die Branche müsse aus dieser Position heraustreten und Visionen entwickeln. Im Hinblick auf die Preisdiskussion ist Abke zufolge ein Paradigmenwechsel zu befürchten, der weg von der Betrachtung von Qualität und Versorgungssicherheit zu einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise führen könne.
Zwar sei es unstrittig, dass eine Preisaufsicht notwendig sei, gegenwärtig fehle aber – zum durchaus korrekten – Vorgehen der Kartellbehörden ein Gegengewicht, dass die für die Wasserqualität zuständigen Behörden bilden müssten und das ganzheitliche Betrachtungen ermöglichen könnte. In der Preisdiskussion gebe das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Fall Calw, demzufolge ein Preishöhenmissbrauch nicht nur auf Grundlage einer Vergleichsmarktbetrachtung, sondern auch durch ein kostanbasierter Ansatz festgestellt werden kann (EUWID 33/2012), Anlass zur Hoffnung. Auf jeden Fall negativ sei es aber, die kartellrechtliche Auskunftspflicht auf Gebührenunternehmen anzuwenden. Zu diesem Thema erstelle derzeit der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio im Auftrag von BDEW und VKU ein Gutachten.