Zur Anwendung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG - vom 3. Juli 2012
Die Mittelrheinische Treuhand hat dem Gemeinde- und Städtebund ein Rundschreiben zur Anwendung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG - vom 3. Juli 2012 zur Verfügung gestellt. Das Schreiben steht ab sofort zum Download bereit: