BMU/UBA-Gutachten: Kein Fracking in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten


Besorgnisse und Unsicherheiten bestünden besonders wegen des Chemikalieneinsatzes und der Entsorgung des anfallenden Abwassers, dem so genannten Flowback, heißt es in dem aktuellen Papier, dass für das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) erstellt und am heutigen Donnerstag in Berlin von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, vorgestellt wurde. Es handelt sich dabei um das bislang umfangreichste Gutachten zu diesem Thema. Im Dezember soll es ein großes Expertenforum geben, bevor eine bundesweite gesetzliche Regelung im Bundestag auf den Weg gebracht werden soll.


Die Gutachter plädieren unter anderem für ein Fracking-Verbot in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten. 14 Prozent der Landesfläche sind in Deutschland laut UBA als Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. An sich soll Fracking aber nicht verboten werden. Aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnislücken und der ökologischen Risiken empfiehlt das Gutachten aber strenge Auflagen für den Einsatz der Technologie sowie ein schrittweises Vorgehen.


Bundesumweltminister Altmaier begrüßt das Gutachten: „Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens bringen uns in der Diskussion um Fracking ein großes Stück voran. Die Risiken für das Grundwasser sind klar benannt. Bevor Fracking zum Einsatz kommt, müssen sämtliche Bedenken ausgeräumt sein.“ Jochen Flasbarth, hält den Vorschlag, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen, für besonders wichtig. Beide sprechen sich für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit aus.