Zwar sehe der Gesetzentwurf ein Frackingverbot in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten vor, aber das Grundwasser müsse flächendeckend geschützt werden, forderte Höfken. „Die Bundesregierung weicht zugunsten von Fracking den bewährten Grundsatz des vorsorgenden Gewässerschutz auf“, kritisierte die Ministerin. Die Anwendung dieses ‚wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes‘ stehe sogar in der Koalitionsvereinbarung. Die Bundesregierung halte so ihre selbst angelegten Maßstäbe nicht ein.
Auch für Mineralwassergewinnungsgebiete müsse ein bundeseinheitliches Frackingverbot gelten. Das sei besonders für Rheinland-Pfalz von Bedeutung. Die Bundesregierung schiebe dies auf die Länder ab, statt ihrer gesetzgeberischen Verantwortung nachzukommen, bemängelte Höfken. Als verfassungsrechtlich fragwürdig bezeichnete Höfken die geplante ‚unabhängige Expertenkommission‘, die bei den Zulassungen für Fracking mitentscheiden soll. Damit werde in die Entscheidungskompetenzen der Länderbehörden eingegriffen. Diesen Eingriff lehne sie ab.
Rheinland-Pfalz werde seine landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen. Dazu werde derzeit das Landeswassergesetz neugefasst. Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten werde dabei generell untersagt.