Er zeigte sich zuversichtlich, im Hauptverfahren, das voraussichtlich im kommenden Jahr eröffnet wird, seine Unschuld zu beweisen. Eigene Analysen hätten gezeigt, dass tausendfach größere Mengen Kompost auf die Böden hätten aufgebracht werden müssen, um die Verunreinigungen zu erklären. Zudem hätten Untersuchungen der Sickergrube, in der der Kompost mit Papierschlamm vermengt wurde, keine PFC-Belastungen gezeigt. Diese sei seit 22 Jahren nicht ausgepumpt worden, betonte der Unternehmer.
Der VGH hatte Mitte August entschieden, dass das Kompostwerk den Anordnungen des Landratsamtes Rastatt und der Stadt Baden-Baden folgen und chemisch belastete Agrarflächen in Mittelbaden unverzüglich sowie auf eigene Kosten untersuchen lassen muss. Nach Angaben des Betreibers hat der Landkreis Rastatt bereits eine Forderung von 31.000 Euro als Vorschuss für die Kosten der Bodenuntersuchungen erhoben. Die Forderung der Stadt Baden-Baden über rund 260.000 Euro sei noch nicht verschickt. Zudem bestätigte der Unternehmer, dass er mit seinem Kompostbetrieb momentan rote Zahlen schreibe.