Vom Bundeskabinett verabschiedeter Entwurf des Düngegesetzes beinhaltet Hoftorbilanz


Damit hätten sich innerhalb der Bundesregierung die Sozialdemokraten gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) durchsetzen können, teilte die SPD-Fraktion des Bundestages am Donnerstag vergangener Woche mit. Die Fraktion begrüße es auch, dass mit dem vorliegenden Entwurf die Grundlage für den  notwendigen Datenabgleich geschaffen wurde. Die zuständigen Behörden  erhielten damit die Möglichkeit, die Einhaltung der Düngevorschriften besser kontrollieren zu können. Die geplante Novelle ermöglicht statt einer auf Stichproben basierenden Kontrolle eine einheitliche, permanente Überwachung der Grenzwerte. Die Düngegesetzgebung kann damit im kommenden Jahr in Bundestag und Bundesrat behandelt werden.

Die Nährstoffbilanzierung über eine Hoftorbilanz wird seit längerem unter anderem von der kommunalen Wasserwirtschaft, der EU-Kommission und der SPD gefordert. Dabei wird - im Gegensatz zur derzeit angewandten Flächenbilanz - der Stickstoffeintrag in den Betrieb, der beispielsweise durch den Zukauf von Düngern erfolgt, dem Stickstoffaustrag durch den Verkauf von Erzeugnissen gegenübergestellt. Die Änderung des Düngegesetzes ist eine zwingende Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung (DüV), mit der die Nitrat-Konzentrationen in Gewässern reduziert werden soll. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der Vorlage seines Entwurfs der Novelle des Düngegesetzes im Juli dargelegt hatte, bedarf die bei der Novellierung der Düngeverordnung vorgesehene einheitliche Obergrenze von 170 Kilogramm N/ha. für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel einschließlich der Gärreste einer entsprechenden Änderung des Düngegesetzes. Von besonderer Bedeutung sei die erweiterte gesetzliche Grundlage für die DüV auch im Hinblick auf die geplanten Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb.

Vor dem Hintergrund des bereits seit Oktober 2013 gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sei eine schnelle Novellierung des Düngerechts zwingend erforderlich, hieß es seitens der SPD-Fraktion weiter. Dafür sei es notwendig, Düngeverordnung  und Düngegesetz parallel und zügig zu überarbeiten. Den Beteiligten sollte aber klar sein, dass der Entwurf zum Düngegesetz nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung landwirtschaftlicher  Nährstoffüberschüsse und letztendlich zur Abwendung des  Vertragsverletzungsverfahrens sein könne, sagte Wilhelm Priesmeier, Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung und  Landwirtschaft der Fraktion.

Eine sofortige und verbindliche Einführung der Hoftorbilanz im Düngegesetz hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gefordert. Die Einführung einer Nährstoffbilanzierung in Form der Hoftorbilanz findet die Zustimmung des Verbandes. Es sei jedoch nicht verankert, ab wann diese verbindlich eingeführt wird, kritisiert der VKU. „Die Hoftorbilanz ist ein gutes Instrument zur Reduzierung der Nitratbelastung. Der Gesetzgeber darf ihre Einführung aber nicht auf die lange Bank schieben. Nur so kann die Düngemittelanwendung besser überwacht und – bei Verstoß – sanktioniert werden“, sagte Katherina Reiche, die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen.

Positiv hebt der Verband hervor, dass in dem Gesetzesentwurf das Nitrat-Aktionsprogramm gemäß der Nitratrichtlinie ausdrücklich erwähnt wird. Um die Nitratbelastung reduzieren zu können, müssten nach Auffassung des VKU aber die Regelungsmöglichkeiten der Länder erweitert werden. Die nach derzeitigen Plänen gesetzte Schwelle von 40 Milligramm Nitrat je Liter, ab der das Aktionsprogramm greift, sei zu hoch. Ein Gegensteuern wäre bei deutlich geringeren Nitratkonzentrationen effektiver. Der VKU begrüßt es nach eigenen Angaben, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf den Datenabgleich die Länderöffnungsklausel erleichtere. Dies mache es einfacher, die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren und bei Verstoß entsprechend zu verfolgen, sagte Reiche.

Dem VKU zufolge macht die steigende Nitratbelastung die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser technisch immer aufwendiger und damit auch teurer. Insbesondere Rohwasserressourcen in Regionen mit intensiver Landwirtschaft litten unter starker Nitratbelastung. Die Bestimmungen müssten jetzt so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht würden. Der VKU verweist auf die Prognose des Umweltbundesamtes (UBA), im Extremfall pro Kubikmeter Wasser rund eine Euro mehr für die Verbraucher auf der Wasserrechnung zukommen könnte. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter würde dann nicht wie bislang durchschnittlich 95 Euro pro Jahr zahlen, sondern eher 140 Euro, so der VKU.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat es begrüßt, dass das Gesetz jetzt den Austausch der Wasser- und Düngedaten vorsieht und damit die Basis für die nationalen Aktionsprogramme bei hohen Nitratbelastungen darstelle. Der Grundansatz für die Einführung einer Bilanzierung des Düngeeinsatzes sei ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen. Praktisch relevant werde sie aber erst mit der vorgesehenen Rechtsverordnung: Für die eigentliche Reduzierung der Nitrateinträge sei die Düngeverordnung das maßgebliche Instrument. Hier komme es darauf an, die Ziele der EU-Nitratrichtlinie schnell und nachhaltig umzusetzen. Es fehle aber ein verbindlicher Zeitrahmen für die Vorlage und Verabschiedung der Verordnung, kritisiert der BDEW. Auch sollten kleinere Betriebe nicht von vornherein vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.