Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat „die deutlichen Aussagen zum Thema Nitrat“ in dem Trinkwasserbericht begrüßt. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes vom Donnerstag vergangener Woche. Der aktuelle Entwurf der Düngeverordnung werde dem nicht gerecht.
In seiner derzeitigen Fassung könne der Verordnungsentwurf keinen wirksamen Beitrag dazu leisten, die regional stark angestiegene Nitratbelastung des Grundwassers und von Flüssen und Seen spürbar zu verringern, fasst der BDEW, der sich zu dem Thema bereits ausführlich geäußert hat (u.a. EUWID 5/2015), seine Position zu dem Entwurf zusammen. „Es kann nicht sein, dass die Wasserwerke zu Reparaturstätten für nicht von ihnen verursachte Probleme werden und in der Folge die Verbraucher mehr für ihr Wasser bezahlen müssen, obwohl die kostengünstigste Lösung auf der Hand liegt: Die Reduzierung der Nitrateinträge“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.
In dem Zusammenhang spricht sich der BDEW in der Mitteilung dafür aus, das Verursacher- und Vorsorgeprinzip auch beim Thema Medikamentenrückstände deutlich zu stärken. Die richtige Entsorgung von Medikamenten gewinne vor dem Hintergrund eines stetig zunehmenden Medikamentenkonsums an Bedeutung. Der BDEW fordere deshalb die Wiedereinführung der Rücknahmepflicht von Medikamenten durch Apotheken“, so Weyand.
Der VKU betont, dass die kommunale Wasserwirtschaft bereits heute ist in einigen Regionen stark von steigenden Nitrat-Konzentrationen in den Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, betroffen sei. Um auch in Zukunft qualitativ hochwertiges Trinkwasser zu liefern, seien entsprechende Anpassungen in der Düngeverordnung dringend notwendig. Die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden dürften nicht zu den Kosten herangezogen werden, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht würden, hieß es auch seitens des VKU.