DWA: Entwurf der Düngeverordnung verfehlt Anforderungen des Gewässerschutzes


Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) bringe zwar Fortschritte gegenüber dem geltenden Recht, reiche aber nicht aus, um die durch die EG-Nitratrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie, das novellierte Wasserhaushaltsgesetz sowie die Grundwasser- und Oberflächengewässerverordnung formulierten Umweltqualitätsziele zukünftig einzuhalten, heißt es in der Stellungnahme der DWA. Dies gelte insbesondere für die Einhaltung einer maximalen Nitratbelastung von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser. Die DWA liegt damit im Wesentlichen auf der Linie der anderen Verbände der Wasserwirtschaft.

Die DWA fordert, eine dreijährige Brutto-Hoftorbilanz als Grundlage zur Beurteilung des betrieblichen Nährstoffmanagements und einen Zielwert für den Stickstoff-Bilanzüberschuss von 60 Kilogramm Nitrat pro Hektar ohne den Abzug der gasförmigen N-Verluste einzuführen. Unter gasförmigen Verlusten versteht die DWA die Summe aus Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverlusten. Die Initiative des Landwirtschaftsministeriums, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die eine Definition für eine Hoftorbilanz erstellen soll, wird von der DWA ausdrücklich begrüßt.