Aufgrund aktueller Erkenntnisse sei aus Sicht des DWA-Fachausschusses „Wassergefährdende Stoffe“ eine Überarbeitung der TRwS 788 erforderlich, wobei die bisherigen Regelungen auf Aktualität und Anwendbarkeit sowie gegebenenfalls auf erforderlichen Ergänzungsbedarf überprüft werden sollen, teile die DWA Anfang Februar mit. Der Schwerpunkt der Überarbeitung werde neben einer Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage insbesondere auf den Themen Leckageerkennung und Beschichtung sowie einem künftigen Weiterbetrieb ohne Sanierungskonzept liegen.
Die TRwS 788 beinhaltet Konkretisierungen für die Tankböden und Fundamente, um eine Korrosion und Leckagen schnell und zuverlässig erkennen zu können, so die DWA. Für neu zu installierende Tanks würden Ausführungsmöglichkeiten vorgestellt, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die nicht den Vorgaben der bisherigen Länderverordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen, werden Bedingungen für den Weiterbetrieb in Abhängigkeit von der Art und Güte des Fundamentes, der Erkennbarkeit einer Leckage sowie den Ergebnissen zusätzlicher Prüfungen festgelegt. Dabei ist grundsätzlich ein Weiterbetrieb ohne Sanierungskonzept möglich.
Die Überarbeitung erfolge durch eine neu einzurichtende DWA-Arbeitsgruppe IG-6.3 „Flachbodentanks“ unter der Leitung von Frank Oswald, Berlin. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist den Angaben zufolge für Ende 2016 vorgesehen.
Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA entgegen. Kontakt: DWA-Bundesgeschäftsstelle, Dipl.-Ing. Iris Grabowski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-102, Fax. 02242/872-135, E-Mail: grabowski@dwa.de, www.dwa.de.